Falsche Seite

In München bekommt ein syrischer Asylsuchender Schwierigkeiten bei einer Fahrkartenkontrolle, weil er das korrekt gekaufte Ticket auf der falschen Seite gestempelt hat. Damit fährt er schwarz. Offiziell. 60 Euro Strafe werden ihm trotz Widerspruch aufgebrummt. Man erklärt auf Anfrage bei der MVV, dass das Ticket auf der richtigen Seite gestempelt werden müsse, sonst könne es ja – richtig gestempelt – noch einmal genutzt werden. Das sei dann rechtens, denn dann sei es ja dann auf der richtigen Seite gestempelt. Ein schöner Fall von Gerechtigkeitsfalle. Es würde doch eine einfache Regel reichen: Wo und wann immer ein Ticket gestempelt wird, verfällt seine Gültigkeit. Mehr braucht es doch nicht als Regel. Nicht einmal in München. Aber nein. Penible Genauigkeit hat etwas von Selbstfesselung. Lustvoll reibt sich das Amt an einem Detail auf und macht es sich und anderen schwer. Alle stöhnen.